Jugendurlaub

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Gemäss Obligationenrecht (OR Art. 329e) haben Lernende und Arbeitnehmende Anspruch auf Jugendurlaub für ihr ehrenamtliches Engagement. Dies gilt auch für die Teilnahme an unseren Ausbildungskursen.

Falls du eine Bestätigung für deinen Arbeitgeber benötigst, fülle das entsprechende Formular digital aus und sende es an Wir vervollständigen die Bestätigung und schicken sie dir zurück. Du musst sie dann nur noch ausdrucken, unterschreiben und deinem Arbeitgeber abgeben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf Jugendurlaub.
  • Jugenurlaub wird für maximal fünf Arbeitstage pro Jahr bewilligt.
  • Jugendurlaub kann auch tage- und halbtageweise bezogen werden.
  • Der Jugendurlaub ist unbezahlt. Viele Arbeitgeber bezahlen ihn dennoch.
  • Das Gesuch muss spätestens zwei Monate im Voraus beim Arbeitgeber eingereicht werden.
  • Jugendurlaub kann bis zum vollendeten 30. Lebensjahr bezogen werden.

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